Zur Navigation springen | Zum Inhalt springen
  • Startseite
  •   |  Impressum
  •   |  Sitemap
Schrift: größer | Druckansicht
  • Die Bürgerbeauftragte
  • Die Beauftragte für die Landespolizei
  • Ombudsstelle Kinder- und Jugendhilfe
  • Einreichen einer Petition
  • Öffentliche Petitionen
    • Petitionen in der Mitzeichnungsfrist
    • Petitionen in der parlamentarischen Beratung
    • Abgeschlossene Petitionen
    • Häufig gestellte Fragen
    • Rechtsgrundlagen öffentliche Petition
    • Datenschutzerklärung
  • Sprechtage
  • Aus der Arbeit der Bürgerbeauftragten
  • Pressemeldungen
  • Informationen
  • Links
  • Kontakt
    Sie befinden sich in: Startseite  >  Öffentliche Petitionen  >  Petitionen in der Mitzeichnungsfrist  >  Änderung des Landesglücksspielgesetzes

    Petitionen in der Mitzeichnungsfrist


    Änderung des Landesglücksspielgesetzes
    Hauptpetent/in:Wolfgang Götz
    Wohnort:68181 Mannheim
    Ende der Mitzeichnungsfrist:24.02.2021
    Anzahl der Mitzeichner:3
    Diskussionsforum:Lesen Sie die Diskussionsbeiträge zu dieser Petition

    Über welche Entscheidung / welche Maßnahme / welchen Sachverhalt wollen Sie sich beschweren?

     

    Über 2.000 Arbeitsplätze in Gefahr - Rheinland-Pfalz braucht ein modernes Landesglücksspielgesetz

     

    Was möchten Sie mit Ihrer Bitte / Beschwerde erreichen?

     

    Wir fordern die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen auf, ein modernes Landesglücksspielgesetz zu verabschieden. Ein Gesetz, das die hohen Spieler- und Jugendschutzstandards im gewerblichen Automatenspiel schützt, statt sie zu vernichten. Ein Gesetz, das Qualität und Spielerschutz höher gewichtet als eine Auswahl mithilfe des Zollstocks. Ein Gesetz, welches die Zuverlässigkeit eines Betreibers und Prävention durch die Beschäftigten vollumfassend beachtet. Ein Gesetz, das unter Wahrung eines angemessenen gesellschaftlichen und sozialen Ausgleichs Arbeitsplätze und berufliche Existenzen von tausenden Rheinland-Pfälzischen Familien rettet.

     

    Gegen wen, insbesondere welche Behörde / Institution richtet sich Ihre Beschwerde?

     

    Landesregierung von Rheinland-Pfalz und die sie tragenden Fraktionen im Landtag von Rheinland-Pfalz

     

    Muss nach Ihrer Vorstellung ein Gesetz / eine Vorschrift geändert / ergänzt werden? Wenn ja, welche(s)?

     

    Landesglücksspielgesetz (LGlüG)

     

    Bitte geben Sie eine kurze Begründung für Ihre Bitte / Beschwerde.

     

    In wenigen Wochen soll ein neues Landesglücksspielgesetz im Landtag von Rheinland-Pfalz verabschiedet werden. Der Entwurf sieht vor, dass bis auf wenige Ausnahmen alle Spielhallen, die keinen Abstand von 500 Metern Luftlinie zu anderen Spielhallen und Kinder- und Jugendeinrichtungen haben, ab dem 1. Juli 2021 geschlossen werden müssen. Dies betrifft weit über die Hälfte aller Spielhallen in Rheinland-Pfalz, die durch kleine und mittelständische Unternehmen betrieben werden, und wird landesweit tausende Jobs im gewerblichen Automatenspiel vernichten. Die betroffenen MitarbeiterInnen, zu 80% Frauen, häufig über 50 Jahre, sind derzeit von Kurzarbeit betroffen und bedroht, ihren sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz zu verlieren. Viele von ihnen fragen sich, wo sie ab dem 1. Juli 2021 arbeiten sollen, wenn ihre Spielhalle wegen des neuen Landesgesetzes geschlossen werden muss. Das ist unsozial und ungerecht! Die Politik der Ampel-Koalition ist umso unverständlicher, weil am gleichen Tag (!!) die bisher in Rheinland-Pfalz illegalen Online-Casinos legalisiert werden. Online Casinos sind für VerbraucherInnen räumlich und zeitlich maximal verfügbar. Folglich werden Online Casinos im Gesetzesentwurf nicht nach Mindestabständen, sondern einzig nach der Qualität des Angebots reguliert. Wir fordern die Landesregierung zu einer Gleichbehandlung auf! Geben Sie die Regulierung nach dem Abstandsprinzip auf! Lassen Sie ausschließlich die Qualität entscheiden, welche Spielhalle weiterbetrieben werden darf. Alles andere ist rückwärtsgewandt und trifft tausende Beschäftigte im ganzen Bundesland. Sie verlieren ihren Arbeitsplatz, während ihre früheren Spielgäste in andere Glücksspielangebote abwandern. Denn gerade die MitarbeiterInnen der Spielhallen in Rheinland-Pfalz sichern mit ihrer Arbeit die hohen Standards beim Spieler- und Jugendschutz. Bei Testkäufen durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in allen Spielhallen landesweit werden seit Jahren Jugendschutzverstöße von unter 1% festgestellt. Seit 2012 sind Ausweiskontrollen beim Betreten einer Spielhalle verpflichtend, seit Mai 2020 gibt es in Rheinland-Pfalz die landesweite Sperrdatei OASIS-RP zur Umsetzung von Selbst- und Fremdsperren. Spielhallen in Rheinland-Pfalz gehören damit zu den sichersten Glücksspielangeboten beim Spieler- und Jugendschutz. Im Koalitionsvertrag von 2016 haben SPD, FDP und Bündnis90/Die Grünen eine Politik vereinbart, die sozial verantwortlich und wirtschaftlich vernünftig ist und gute Bedingungen für Arbeitnehmer in den Mittelpunkt stellt. Hieran müssen die Koalitionspartner sich jetzt messen lassen!

    Zurück zur Übersicht der Petitionen